Nach monatelangen Auseinandersetzungen haben die Regierungsparteien am 9. November 2012 die Einführung des Betreuungsgeldes endgültig beschlossen. Vor allem die CSU hatte im vergangenen Jahr immer wieder darauf beharrt, das Betreuungsgeld einzuführen. In der amtierenden Familienministerin, Kristina Schröder, die ihr Profil als bekennende Antifeministin bereits an anderer Stelle geschärft hatte, hatte sich eine klare Befürworterin des Betreuungsgeldes gefunden. Was nach dem Beschluss von Vielen als »Kuhhandel« abgetan wurde, ist aus einer geschlechterpolitischen Perspektive und vor dem Hintergrund der krisenhaften Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt aus mehreren Gründen bedenklich. (1)
Doch zunächst ein kurzer Blick auf das, was mit dem Betreuungsgeld auf uns zukommt: Ab dem 1. August 2013 können Eltern von ein- und zweijährigen Kindern monatlich 100 Euro für jedes Kind im zweiten Lebensjahr und 150 Euro für jedes Kind im dritten Lebensjahr erhalten. Vorausgesetzt - und das ist eine entscheidende Kritik, die vonseiten frauenpolitischer Organisationen vorgebracht wurde - sie verzichten darauf, ihr Kind in öffentlichen Betreuungseinrichtungen oder von einer »Tagesmutter« betreuen zu lassen.
Im Grunde stellt das Betreuungsgeld damit einen Anreiz dar, die Erwerbstätigkeit für die Kindererziehung zu unterbrechen bzw. diese auf Teilzeitarbeit zu reduzieren. Für letztere Variante bedarf es halbtags einer Betreuung durch den unentgeltlichen Einsatz von Angehörigen, zum Beispiel der Großeltern, oder die private Kostenübernahme dauerhaft engagierter BabysitterInnen.
quelle: akweb.de
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